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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung: V3_30/01/2025

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse, Vereinbarungen und Angebote der PIGNUS Connect GmbH mit Unternehmen i.S.v. § 14 BGB.

2. Abweichende Regelungen

Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn die PIGNUS Connect GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Hinweispflichten

Das Erlöschen des Status einer Krankenhausapotheke / krankenhausversorgenden Apotheke, die Beendigung eines Krankenhausversorgungsvertrages und den Neuabschluss eines solchen, sowie der Verlust der Apothekenbetriebserlaubnis sowie Änderungen der Versorgungsstruktur hat der Vertragspartner der PIGNUS Connect GmbH schriftlich mitzuteilen.

4. Datenquellen der Artikelstammdaten

Die PIGNUS Connect GmbH bezieht die Daten der Artikelstammdaten von der Vidal MMI Germany GmbH und der IFA – Informationsstelle für Arzneispezialitäten.

§ 2 Dienstleistung

1. Beschreibung

Die PIGNUS Connect GmbH stellt eine Webanwendung für Klinikapotheken und Arzneimittel-Lieferanten zur Verfügung. Die Nutzung dieser Dienstleistung setzt eine Vereinbarung voraus. Die Webanwendung “PIGNUS Connect” gleicht klinikinterne Arzneimittel-Listen der Apotheken mit den von den Arzneimittel-Lieferanten bereitgestellten Informationen zur Verfügbarkeit dieser Arzneimittel ab, verarbeitet sie und stellt diese den Apotheken selektiv zur Verfügung.

2. Verifikation für den Webzugang

Zur Verifikation der Authentizität des Vertragspartners enthält die Anlage eines Vertrages folgende Informationen: Kontaktdaten des Vertragspartners, eine verifizierbare E-Mail-Adresse und die Apothekenbetriebserlaubnis bzw. die Großhandelserlaubnis oder Herstellerlaubnis. Nach Vertragsabschluss wird die Authentizität des Vertragspartners geprüft. Anschließend erhält der Vertragspartner einen Code zur Aktivierung des Zugangs. Nach Aktivierung muss ein individuelles Passwort festgelegt werden. Die Webanwendung PIGNUS Connect ist über das Protokoll https vor Zugriffen von außen abgesichert.

§ 3 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Datenpoolbeschränkung und Zugriffsrechte

Klinikapotheken und klinikversorgende Apotheken

  1. Hauslisten-Abgleich: Den Apotheken werden ausschließlich Lieferinformationen zu den gelisteten Arzneimitteln angezeigt. Der Abgleich der Hauslisten erfolgt verschlüsselt auf einem sicheren Server.
  2. Hauslisten-Hoheit: Die Hausliste kann nur vom berechtigten Nutzer (Apotheke) eingesehen, verändert oder gelöscht werden. Die PIGNUS Connect GmbH gewährleistet, dass Hauslisten weder von Arzneimittel-Lieferanten noch von Service-Mitarbeitern der PIGNUS Connect GmbH noch von anderen Apotheken eingesehen werden können.
  3. MSV3-Zugänge: Die Einbindung von MSV3 erfordert für einige Funktionen die Hinterlegung von Benutzer- und Login-Informationen. Um diese sensiblen Daten zu schützen, verwenden wir die Verschlüsselungsmethode: AES-128-CBC.

Arzneimittel-Lieferanten

  1. Selektive Übertragung: Die PIGNUS Connect GmbH gewährleistet, dass die Lieferstatus sowie alle weiteren hinterlegten Informationen zu den Arzneimitteln ausschließlich an die Apotheken übertragen werden, die diese Artikel in den Hauslisten führen. Der Abgleich erfolgt verschlüsselt auf einem sicheren Server.
  2. Schutz von Lieferdaten gegenüber Mitbewerbern: Die PIGNUS Connect GmbH gewährleistet, dass jeder Arzneimittel-Lieferant ausschließlich Einsicht in seine eigenen Daten hat. Hinterlegte Informationen und Lieferstatus werden ausschließlich an Klinikapotheken übermittelt.

Mitarbeiter der PIGNUS Connect GmbH haben ausschließlich Zugriff auf die Daten, die zur Erfüllung Ihrer Aufgabe erforderlich sind. (Kundenkonto anlegen, löschen oder ändern)

2. Geheimhaltung der Inhalte der Webanwendung

Klinikapotheken und klinikversorgende Apotheken

Die Apotheke verpflichtet sich mittels einer Verschwiegenheitserklärung (Formular), dass sie die aus PIGNUS Connect gewonnenen Informationen nicht an Dritte (Öffentlichkeit / andere Arzneimittel-Lieferanten) weitergibt. Im Zuge der Beschaffung von Ersatz-Arzneimitteln bei Lieferengpässen können sich die Apotheken mit anderen klinikversorgenden Apotheken oder mit Ihrer eigenen Einkaufsgemeinschaft darüber austauschen. Die Weitergabe und Verbreitung dieser Informationen an Dritte, sowie die Zurverfügungstellung des Zugangs zur Plattform an Personen außerhalb der eigenen Apotheke, hat eine Sperrung des Zugangs zur Folge.

PIGNUS Connect GmbH

Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten bzw. Personen, die nicht Vertragspartner sind. Diese Vertraulichkeit gilt für alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von PIGNUS Connect stehen und nicht öffentlich zugänglich sind, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vertragspartners gestattet.

3. Geheimhaltung der Vertragsinhalte

Der Inhalt dieser AGB, die Vertragsinhalte sowie die Preise unterliegen Dritten gegenüber der Geheimhaltung. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt ab dem Zeitpunkt der Erlangung und auch dann, wenn es nicht zu einer Vertragsunterzeichnung kommt.

Ausgenommen hiervon ist die Anlage 1 (Versorgungsstruktur / von der Apotheke versorgte Einrichtungen) einer unterzeichneten Vereinbarung zwischen einer Apotheke oder einer Einkaufsgemeinschaft und der PIGNUS Connect GmbH, welche zur Legitimation der Abfrage von Lieferinformationen bei teilnehmenden Arzneimittel-Lieferanten an diese übermittelt wird.

§ 4 Haftungsausschluss

1. Haftungsausschluss für Inhalte

Die PIGNUS Connect GmbH kümmert sich mit großer Sorgfalt um eine fehlerfreie Funktion der Webanwendung. Die PIGNUS Connect GmbH fragt im Auftrag aller Mitglieds-Apotheken Informationen zur Verfügbarkeit bei den teilnehmenden Arzneimittel-Lieferanten ab. Für die Richtigkeit, die Aktualität und die Vollständigkeit der von den Arzneimittel-Lieferanten eingegebenen Lieferdaten übernimmt die PIGNUS Connect GmbH keine Gewähr. Die PIGNUS Connect GmbH gewährleistet, dass die von den Arzneimittel-Lieferanten eingegebenen Daten unverändert übermittelt werden. Zu jeder PZN wird bei einem Daten-Update systemseitig ein Datums-Stempel hinzugefügt. Da sich Verfügbarkeitsdaten schnell ändern, können weder die PIGNUS Connect GmbH noch die Arzneimittel-Lieferanten, deren Lieferdaten angezeigt werden, für jedwede Mehrkosten haftbar gemacht werden, die aufgrund fehlerhafter oder veralteter Verfügbarkeits-Informationen entstanden sind.

Dasselbe gilt auch für Verfügbarkeits-Informationen, die aus dem Recherche-Tool (PIGNUS Kaskade) gewonnen werden. Alle resultierenden Handlungen, die aufgrund der übermittelten Informationen getroffen werden, liegen in der Verantwortung der Apotheke. (z.B. Über- oder Unterbevorratung, Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung)

2. Haftungsausschluss für technische Störungen

Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Die PIGNUS Connect GmbH haftet nicht für den technisch bedingten Ausfall des Internets bzw. des Zugangs zum Internet. Partielle Ausfallzeiten, welche z.B. durch Server-Störungen oder Wartungs- und Optimierungsarbeiten an der Webanwendung auftreten können, werden nicht erstattet. Störungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Webanwendung auftreten, können über den PIGNUS Kundendienst gemeldet werden.

Kontakt bei Störungen: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Telefonnummer: +49 163 640 39 17 oder per E-Mail: info@pignus.de

§ 5 Datensicherheit – Datenschutzerklärung

1. Datensicherheit

Die PIGNUS Connect GmbH setzt technische Mittel ein (z.B. SSL-Protokoll oder AES-128-CBC), um sämtliche in der Webanwendung hinterlegten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, vor Angriffen und Missbrauch zu schützen. Mitarbeiter der PIGNUS Connect GmbH haben nur Zugang zu den Daten, die für die Erfüllung Ihrer Aufgabe erforderlich sind.

Die PIGNUS Connect GmbH gewährleistet absolute Geheimhaltung sämtlicher Inhalte und Daten, die zum Zwecke der Geschäftstätigkeit gespeichert werden.

2. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung kann jederzeit unter folgendem Link eingesehen werden:
https://pignus.de/

§ 6 Zahlungsbedingungen, Kündigung

1. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen fällig. Der Rechnungsbetrag ist

  1. zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
  2. Bei Zahlungsweise für 12 Monate im Voraus gewährt die PIGNUS Connect GmbH einen Rabatt von 3%. Bei Vorauszahlung für 24 Monate im Voraus gewährt die PIGNUS Connect GmbH einen Rabatt von 5%.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an die Rechnungs-E-Mail-Adresse, die in der Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und der PIGNUS Connect GmbH festgehalten wurde. Der Vertragspartner hat für die Funktionstüchtigkeit dieses E-Mail-Postfaches Sorge zu tragen.

2. Kündigung

(1) Die Kündigungsfrist bei 12- und 24-monatiger Zahlungsweise beträgt 3 Monate zum Ablauf des jeweiligen Vorauszahlungs-Zeitraums.

(2) Die Kündigungsfrist bei monatlicher Zahlungsweise beträgt 2 Monate zum Ablauf des Vertragsmonats zu dem Tag des Monats, ab dem der Vertrag zustande kam.

(3) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus allen Verträgen ist Siegburg.

2. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Schriftform

Sämtliche Verträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

4. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

5. Vertragsanpassung

Bei gravierenden gesetzlichen Änderungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen oder einer strategischen Neuausrichtung einer Vertragspartei, die das Vertragsverhältnis betreffen, nehmen beide Vertragsparteien die Verhandlungen unter Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen neu auf. Sollten sich die Parteien nicht über die Rahmenbedingungen einer neuen Vereinbarung einigen können, haben beide Seiten das Recht den Vertrag wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.

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